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   BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 40/91   

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BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 40/91 (https://dejure.org/1991,3606)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1991 - AnwZ (B) 40/91 (https://dejure.org/1991,3606)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91 (https://dejure.org/1991,3606)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 40/91
    Im übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, geraten und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (Senatsbeschlüsse vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 = NJW 1991, 2083; vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90 = BRAK-Mitt. 1991, 102).

    Obwohl grundsätzlich der Zeitpunkt des Erlasses der Widerrufsverfügung maßgebend ist, kann es im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung auch berücksichtigt werden, wenn der Grund für den Widerruf der Zulassung nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150 [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82]; Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 a.a.O.).

  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 40/91
    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme - oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; 75, 356, 357; BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].

    Obwohl grundsätzlich der Zeitpunkt des Erlasses der Widerrufsverfügung maßgebend ist, kann es im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung auch berücksichtigt werden, wenn der Grund für den Widerruf der Zulassung nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150 [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82]; Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 a.a.O.).

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 40/91
    Im übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, geraten und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (Senatsbeschlüsse vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 = NJW 1991, 2083; vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90 = BRAK-Mitt. 1991, 102).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 40/91
    Obwohl grundsätzlich der Zeitpunkt des Erlasses der Widerrufsverfügung maßgebend ist, kann es im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung auch berücksichtigt werden, wenn der Grund für den Widerruf der Zulassung nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150 [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82]; Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 a.a.O.).
  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62

    Zulassung als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 40/91
    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme - oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; 75, 356, 357; BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 40/91
    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme - oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; 75, 356, 357; BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    (2) Im Einklang mit dieser verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist der Senat schon bisher davon ausgegangen, dass im anwaltlichen Berufsrecht für die gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses (ein Widerspruchsverfahren war damals nicht vorgesehen) maßgebend ist, weil der Betroffene bei nachträglichem Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen Wiederzulassungsantrag stellen kann (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 79, 356, 357; vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149, 150; vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90, NJW 1991, 2083 unter 1 a, 2; vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris Rn. 5, 8).
  • BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09

    Rechtsanwaltszulassung: Widerruf wegen Vermögensverfalls und Wirksamkeit eines

    Auch hat sie nicht - wie geboten - konkret und nachvollziehbar vorgetragen, welche Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft S. derzeit noch offen sind und auf welche Weise sie diese Verbindlichkeiten zu tilgen gedenkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris Rn. 6, und vom 10. August 2009 - AnwZ (B) 40/08, juris Rn. 10).
  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 10/10

    Wiederzulassung zu Rechtsanwaltschaft: Versagung wegen Berufsunwürdigkeit

    Insbesondere muss er eine Aufstellung sämtlicher gegen ihn erhobener Forderungen vorlegen und im Einzelnen konkret und nachvollziehbar vortragen, ob Forderungen zwischenzeitlich getilgt worden sind oder in welcher Weise er die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen gedenkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris Rn. 6; vom 10. August 2009 - AnwZ (B) 40/08, juris Rn. 10).
  • BGH, 15.10.2010 - AnwZ (B) 8/10

    Widerruf einer Rechtsanwaltzulassung infolge zweifacher Untreue zum Nachteil von

    Insbesondere muss er eine Aufstellung sämtlicher gegen ihn erhobener Forderungen vorlegen und im Einzelnen konkret und nachvollziehbar vortragen, ob Forderungen zwischenzeitlich getilgt worden sind oder in welcher Weise er die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen gedenkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris Rn. 6; vom 10. August 2009 - AnwZ (B) 40/08, juris Rn. 10).
  • BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 72/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund eines vermuteten

    Er hat insbesondere weder seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend offen gelegt noch im Einzelnen dargetan, ob Forderungen zwischenzeitlich getilgt worden sind oder in welcher Weise er die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen gedenkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris, Tz. 6; vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, Tz. 4).
  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 8/10

    Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung über

    Insbesondere muss er eine Aufstellung sämtlicher gegen ihn erhobener Forderungen vorlegen und im Einzelnen konkret und nachvollziehbar vortragen, ob Forderungen zwischenzeitlich getilgt worden sind oder in welcher Weise er die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen gedenkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris Rn. 6; vom 10. August 2009 - AnwZ (B) 40/08, juris Rn. 10).
  • BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 64/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Dies geht zu Lasten des Antragstellers, weil dieser nach § 36a Abs. 2 BRAO zur Mitwirkung an der Aufklärung, ob ein Vermögensverfall vorliegt, verpflichtet ist (st.Rspr.; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris, unter II 1 a; Senatsbeschluss vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 45/06, www.bundesgerichtshof.de, unter III 2 c).
  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 111/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung

    Der Antragsteller hat aber nur punktuelle Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen gemacht und weder eine Aufstellung sämtlicher gegen ihn erhobenen Forderungen vorgelegt noch im Einzelnen unter Vorlage von aussagekräftigen Belegen dargetan, welche Zahlungen er hierauf konkret erbracht hat und in welcher Weise er die noch bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen gedenkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris, Tz. 6; vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, Tz. 4).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Die Antragstellerin ist auch nicht ihrer - mehrfach angemahnten - Verpflichtung nachgekommen, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend offen zu legen und im Einzelnen darzutun, ob Forderungen zwischenzeitlich getilgt worden sind oder in welcher Weise sie die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen gedenkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris, Tz. 6; vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, Tz. 4).
  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 1/10

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Insbesondere muss er eine Aufstellung sämtlicher gegen ihn erhobener Forderungen vorlegen und im Einzelnen konkret und nachvollziehbar vortragen, ob Forderungen zwischenzeitlich getilgt worden sind oder in welcher Weise er die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen gedenkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris Rn. 6; vom 10. August 2009 - AnwZ (B) 40/08, juris Rn. 10).
  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 7/10

    Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen den Widerruf seiner Zulassung zur

  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 115/09

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen eines Vermögensverfalls;

  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 51/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall aufgrund

  • BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 6/10

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls trotz

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ 11/10
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